Samstag, 13. Dezember 2014

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung - Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) aus Berlin

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) aus Berlin ist eine bekannte Größe im Versenden von Abmahnungen an Gewerbetreibende aus fast allen Branchen. Sehr beliebt sind Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) im Bereich des Heilmittelwerberechts. Ob der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) dabei wirklich "sozial" ist, mag jeder Betroffene selbst beurteilen. Jedenfalls ist der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) knallhart im Verfolgen von vermeintlichen Wettbewerbsverstößen. Regelmäßig fordert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) in seiner Abmahnung die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung in Höhe von 5.100,- Euro. Außerdem verlangt der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) die Zahlung einer Abmahnkostenpauschale. Wird auf die Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung unterzeichnet, hat der Abgemahnte mit einem teuren Gerichtsverfahren, höchstwahrscheinlich sogar einem einstweiligen Verfügungsverfahren, zu rechnen. Wird nach der Abmahnung fristgemäß eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, kann man zwar diesem Gerichtsverfahren ausweichen. Allerdings hat man dann ggf. ein Leben lang darauf acht zu geben, nicht gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen.

Denn mit großem Eifer kontrolliert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), ob Vertragsstrafen verwirkt sind, d. h. ob ein Abgemahnter, der einst eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, den Verstoß erneut begangen hat. Dann wird von dem Betroffenen durch den Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) oder dessen Rechtsanwälte, die Kanzlei Burchert und Partner, nicht nur die Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro oder mehr (je nach dem, um wie viele Zuwiderhandlungen es sich handelt) gefordert. Gefordert wird oft auch die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung, ggf. mit erhöhtem Vertragsstrafeversprechen. Erfolgt beides nach einer Zuwiderhandlung nicht, muss man mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen, in welchem nicht nur eine Vertragsstrafe gefordert, sondern auch ein die gesamten Kosten erhöhender neuer Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Die Kosten für ein solches Verfahren sind für ein kleines Unternehmen meistens gar nicht zu stemmen. Es kommt nicht selten dazu, dass viele kleine Unternehmen Mitglied bei dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) werden und ihn dann mit ihren Mitgliedsbeiträgen auch noch unterstützen.

Man kann insgesamt nur den Eindruck gewinnen, dass der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) keine Chance auslässt ein solches gerichtliches Verfahren einleiten zu können. Das ist natürlich aus finanzieller Sicht sehr erfreulich für dessen Rechtsanwälte, die Kanzlei Burchert und Partner aus Berlin, deren Partner Manfred Burchert und Jörn Richter den Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) laut hier vorliegenden Vereinsunterlagen seit seiner Gründung "begleiten". Die Vereinsunterlagen geben auch im Übrigen ein interessantes Bild über die Strukturen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW).

Wenn Sie eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin erhalten haben, sollten Sie diese sehr ernst nehmen. Jeder Fehler, den Sie begehen, kann Sie sehr teuer zu stehen kommen. In allen hier bearbeiteten Fällen war davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In vielen Fällen kommt dies rein faktisch einem totalen Werbeverbot gleich und damit der Vernichtung der Existenz des Unternehmens. Daher kann nur geraten werden, die Abmahnung sofort von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie auf eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) reagiert werden kann, jedoch kein Patentrezept.

Wenn Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall verzweifeln, sondern dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) erhobenen Hauptes entgegen treten. Vermeiden Sie möglichst telefonischen Kontakt mit dem  Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), Sie könnten hier weitere Fehler begehen. Wenn dies dennoch geschehen ist, treten Sie mündlichen Auskünften, die nicht schriftlich bestätigt wurden, mit größter Skepsis entgegen. Dies betrifft insbesondere Anfragen wegen Fristverlängerungen.

Wenn Sie Hilfe durch einen Rechtsanwalt benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Schicken Sie einfach eine E-Mail an uns. Dabei können Sie gerne bereits unverbindlich die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) als Anhang beifügen. Alternativ erreichen Sie uns unter der oben angegebenen Telefonnummer.