Montag, 19. Januar 2015

Abmahnung wegen Filesharing von Thomas Taison Solicitors - was tun?

Uns wurde eine Abmahnung der Thomas Taison Solicitors aus Leeds/Großbritannien vorgelegt. Die Thomas Taison Solicitors geben an, im Namen einer Hatscher productions Ltd. tätig zu sein und behaupten in deren Namen, der Empfänger der Abmahnung habe das vermeintliche Filmwerk "Busty fuckfest 3" im Wege des Filesharings heruntergeladen bzw. öffentlich zugänglich gemacht. Gefordert wird von der Kanzlei Thomas Taison Solicitors die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 270,- Euro. Die Zahlung an die abmahnenden Anwälte soll auf ein britisches Konto erfolgen, wobei eine Ratenzahlung angeboten wird.

Sind die Thomas Taison Solicitors seriös?

Weder zu der abmahnenden Kanzlei Thomas Taison Solicitors, noch zu der Firma Hatscher productions Ltd., in deren Namen abgemahnt wird, liegen Informationen vor, ob diese tatsächlich existieren. Nach diesseitigem Eindruck ist die Abmahnung der Thomas Taison Solicitors als völlig unseriös zu bewerten. Angegeben wird in der Abmahnung als Kanzleiadresse der abmahnenden Thomas Taison Solicitors auf den ersten Blick ein Briefkasten, Recherchen im Internet nach einer Existenz dieser Kanzlei bleiben ergebnislos. 

Was soll ich tun bei einer Abmahnung durch die Thomas Taison Solicitors?

Es wird geraten, weder auf die Abmahnung der Thomas Taison Solicitors eine Unterlassungserklärung abzugeben, noch wird geraten, irgendwelche Geldzahlungen an sie zu leisten. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei der Abmahnung der Thomas Taison Solicitors um einen Betrugsversuch handelt. Wer sich also fragt, was er tun soll bei einer Abmahnung der Thomas Taison Solicitors, dem kann vorerst nur ein Rat gegeben werden: Nichts. Wer jedoch mehr tun möchte, der kann eine Strafanzeige erstatten.