Sonntag, 4. Januar 2015

Was tun bei Abmahnung?

Wenn Sie eine urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst vermeiden, in Panik zu verfallen. Dies kann zu unüberlegten Kurzschlussreaktionen führen, die Sie teuer zu stehen kommen können. Wenn Sie sich fragen, was bei einer Abmahnung zu tun ist, heißt es für Sie zunächst:

  • Gesetzte Fristen beachten,
  • keinen unüberlegten Kontakt mit dem Gegner aufnehmen,
  • niemals ungeprüft die evtl. beigefügte Unterlassungserklärung oder ein sonstiges beigefügtes Dokument unterschreiben,
  • nicht voreilig an den Gegner zahlen,
  • wegen der regelmäßig kurzen Fristen möglichst schnell rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen (diejenigen, welche sich einen Anwalt aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, erhalten ggf. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt)

Ihr Anwalt wird Ihnen möglicherweise, je nach Fallkonstellation, raten,
  • eine (modifizierte) Unterlassungserklärung zu unterzeichnen aber die Zahlung der Anwaltskosten zu verweigern
  • eine (modifizierte) Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und über die Kosten mit der Gegenseite zu verhandeln
  • gar nichts zu tun oder eine Gegenabmahnung auszusprechen und/oder negative Feststellungsklage zu erheben.

Wenn Sie nun eine Abmahnung erhalten haben und wissen wollen, was in Ihrem Fall zu tun ist, schreiben Sie unverbindlich eine E-Mail an anwalt@abmahnung.berlin und fügen die Abmahnung als Dokument bei. Oder rufen Sie unter der oben angegebenen Telefonnummer an. Wir haben bereits eine Vielzahl von Abmahnungen aus fast allen Rechtsgebieten bearbeitet. Gerade bei Filesharing-Abmahnungen, sind die Chancen der Abmahner gering, weshalb sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts in diesen Fällen in der Regel lohnt.