Dienstag, 10. März 2015

Was tun bei Beleidigung, Mobbing oder sonstigen Persönlichkeitsverletzungen im Internet?

Es kommt leider immer häufiger vor, dass Personen im Internet beleidigt, gemobbt oder sonst wie in Ihrer Persönlichkeit angegriffen werden. Die Betroffenen wissen oft gar nicht, was sie bei solchen Persönlichkeitsverletzungen im Internet tun sollen. Soziale Netzwerke, wie Facebook, machen es möglich, dass ein beleidigender Post oder ein Video sich rasant verbreiten und der Schaden oftmals kaum noch zu begrenzen ist.

Der Betroffene hat allerdings oft mehr Möglichkeiten, als ihm bekannt sind, um sich gegen Beleidigungen oder sonstige Persönlichkleitsverletzungen im Internet zur Wehr zu setzen. Die meisten werden zunächst an eine Strafanzeige denken. Eine Strafanzeige wegen Beleidigung im Internet ist sicherlich sinnvoll, wird in den meisten Fällen jedoch nicht der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit gerecht. Denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam und der Beleidigende wird durch eine Strafanzeige wegen Beleidigung noch nicht verpflichtet, den beleidigenden Inhalt zu entfernen, zu widerrufen bzw. eine Gegendarstellung vorzunehmen.

Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Mühlen der Justiz zu beschleunigen. Ein sehr wirksames Mittel für den im Internet Beleidigten ist die sog. einstweilige Verfügung. Dabei handelt es sich um das schärfste Schwert des Zivilprozesses, mit welchem man in wenigen Tagen, manchmal sogar binnen eines Tages und u. U. ohne vorherige Abmahnung, (vorläufig) zu seinem Recht gelangen kann. Bei Beantragung der einstweiligen Verfügung hat man die Umstände der Rechtsverletzung, mithin einen Verfügungsanspruch und die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit glaubhaft zu machen. Dies geschieht im Regelfall durch eidesstattliche Versicherung bzw. Screenshots der beleidigenden Inhalte. Wird die einstweilige Verfügung erlassen, wird es dem Beleidigenden bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, einstweilen aufgegeben, das streitgegenständliche Verhalten zu unterlassen. Nach der Rechtsprechung kann sogar eine Gegendarstellung im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. 

Im Wege eines Hauptsacheverfahrens können dann anschließend ggf. erhebliche Geldentschädigungen durchgesetzt werden. Z. B. wurden einer Geschädigten, welche im Rahmen der Fernsehsendung TV Total beleidigt wurde, vom Oberlandesgericht Hamm 70.000,- Euro zugesprochen.

Wenn Sie im Internet beleidigt, gemobbt oder sonst in Ihrer Persönlichkeit verletzt werden, zögern Sie keine Sekunde, etwas dagegen zu unternehmen. Wenn Sie Hilfe durch einen Anwalt benötigen, kontaktieren Sie uns unter anwalt@abmahnung.berlin oder rufen Sie uns unter 030 288 68 500 an.