Dienstag, 28. April 2015

Abmahnung wegen irreführender Blickfangwerbung (Produktfoto) - Landgericht Arnsberg erlässt einstweilige Verfügung

Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 05.03.2015 - 8 O 10/15 -  einer Gewerbetreibenden, welche Sonnenschirme und entsprechendes Zubehör verkauft, untersagt, Sonnenschirme mit einem genauer bezeichneten Produktbild zu bewerben, wenn die dort abgebildeten Produkte nicht vollständig zu dem angegebenen Angebotspreis erworben werden können. Der auf dem Produktfoto abgebildete Sonnenschirm wurde zwar inklusive des ebenfalls abgebildeten Schirmständers für einen bestimmten Preis angeboten. Jedoch waren auf dem Bild auch Betonplatten abgebildet, welche allerdings nicht im Lieferumfang enthalten waren.