Montag, 2. November 2015

Abmahnung der Euro-Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung - hier: Stadtpläne

Die Wiedorfer Rechtsanwälte aus München versenden zurzeit namens der Euro-Cities AG aus Berlin Abmahnungen. Über solche Abmahnungen wurde bereits vielfach berichtet. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf den Internetseiten www.stadtplandienst.de einen Stadtplan unter ihrem eBay-Auftritt verwendet zu haben, ohne dafür eine Lizenz erworben zu haben.

Was fordern die Wiedorfer Rechtsanwälte aus München im Namen der Euro-Cities AG aus Berlin?
 
Die Wiedorfer Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei ein Muster beigefügt ist. Darin enthalten ist zugleich ein Schuldanerkenntnis hinsichtlich der weiterhin geltend gemachten Aufwendungs- und Lizenzschäden. Gefordert werden an Kosten:

  • Ersatz für einen vermeintlichen Lizenzschaden in Höhe von 1.620,- Euro,
  • Ersatz von vermeintlichen Ermittlungskosten in Höhe von 95,- Euro sowie
  • Anwaltskosten in Höhe von 578,- Euro.

Für den Fall, dass man einen Lizenzvertrag abschließe, wäre man bereit, auf einen Großteil der Kosten zu verzichten.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Wiedorfer Rechtsanwälte aus München im Namen der Euro-Cities AG aus Berlin tun?

Vermerken Sie unbedingt das Posteingangsdatum der Abmahnung und alle gesetzten Fristen. Nehmen Sie sodann umgehend Kontakt zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf. Dieser sollte sich mit Urheberrecht gut auskennen.

Was sollten Sie unter keinen Umständen bei einer Abmahnung der Wiedorfer Rechtsanwälte aus München im Namen der Euro-Cities AG aus Berlin tun?

Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die der Abmahnung durch die Wiedorfer Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung. Nach dieser würden Sie nämlich mehr versprechen, als notwendig (Stand: 02.11.2015). Gegebenenfalls wird zu raten sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei diese dringend von einem Spezialisten verfasst werden sollte.