Mittwoch, 2. Dezember 2015

Abmahnung durch GEFU Küchenboss GmbH & Co KG wegen Verletzung von Marke "Spirelli" und Patent an Gemüseschneider

Uns wurde eine marken- und patentrechtliche Abmahnung der GEFU Küchenboss GmbH & Co KG wegen Verletzung der Marke "Spirelli" und eines Patents an einem Gemüseschneider vorgelegt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Meyer Hattendorf Behrens aus Bremen.

Was wirft die GEFU Küchenboss GmbH & Co KG dem Abgemahnten in der Abmahnung vor?

Die GEFU Küchenboss GmbH & Co KG wirft dem Abgemahnten vor, bei eBay einen Gemüseschneider vertrieben zu haben, welcher das europäische Patent EP2218561B1 verletzt. Die Verpackung des vertriebenen Gemüseschneiders war überdies mit dem Aufdruck "Spirelli" versehen. Die Marke "Spirelli" ist als europäische Marke unter der Nr. 008519951 geschützt. 

Was Fordert die GEFU Küchenboss GmbH & Co KG in der Abmahnung?

Die GEFU Küchenboss GmbH & Co KG fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei ein Vorschlag einer solchen beigefügt ist. Letzterer sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro vor. Außerdem soll sich darin der Abgemahnte zu umfassender Auskunft verpflichten. Restbestände sollen an einen von der GEFU Küchenboss GmbH & Co KG beauftragten Treuhänder zwecks Vernichtung übergeben werden. Weiterhin soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, der GEFU Küchenboss GmbH & Co KG allen Schaden zu ersetzen, der durch das abgemahnte Verhalten entstanden ist und noch entstehen wird. Schließlich enthält die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein Schuldanerkenntnis betreffend die Anwaltskosten. Für die Berechnung der Anwaltskosten setzen die Rechtsanwälte Meyer Hattendorf Behrens aus Bremen einen Gegenstandswert von 150.000,- Euro an. Es seien daraus gleich zwei 1,5er Geschäftsgebühren, d. h. zwei mal 2.637,- Euro, also insgesamt 5.274,- Euro, von dem Abgemahnten zu erstatten. Dies, weil auch ein Patentanwalt bei dem Vorgang mitgewirkt habe.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung durch die  GEFU Küchenboss GmbH & Co KG tun?

Wenn Sie eine Abmahnung der GEFU Küchenboss GmbH & Co KG wegen Vertreibens eines Gemüseschneiders erhalten haben, sollten Sie diese äußerst ernst nehmen. Gerichtsverfahren in patent- und markenrechtlichen Angelegenheiten sind regelmäßig mit hohen Kosten verbunden. Folgendes sollten Sie unbedingt tun:

  • Vermerken Sie das Datum des Posteingangs,
  • notieren Sie alle gesetzten Fristen,
  • holen Sie umgehend Rechtsrat bei einem Anwalt ein, der auf Abmahnungen spezialisiert ist.

Sofern die Abmahnung berechtigt ist, wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen raten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Was sollten Sie bei einer Abmahnung  durch die  GEFU Küchenboss GmbH & Co KG nicht tun?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung unter keinen Umständen,
  • nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder dessen Anwälten auf,
  • unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung,
  • zahlen Sie nicht ohne rechtliche Prüfung irgend einen Geldbetrag an die Gegenseite,
  • scheuen Sie nicht "aus Kostengründen" den Gang zum Rechtsanwalt; jeder Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen.