Freitag, 12. Februar 2016

Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin wegen Wirkungsbehauptungen und Werbung mit Anwendungsgebieten betreffend Schmerzpflaster

Uns wurde eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin wegen Wirkungsbehauptungen und der Werbung mit Anwendungsgebieten gegen einen Vertreiber von Schmerzpflastern vorgelegt.

Was beanstandet der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin in der Abmahnung?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. stellt nahezu jede Wirkungsbehauptung und jedes Anwendungsgebiet betreffend die streitgegenständlichen Pflaster infrage. Im Hinblick auf Wirkungsbehauptungen beanstandet er Aussagen wie z. B. "schmerzlindernd".

Ferner beanstandet er die Angabe von Anwendungsgebieten wie
  • „Arthrose“, 
  • „Bewegungseinschränkungen“,
  •  „Schmerz“, 
  • „Sportverletzungen“,
  •  „Gelenkentzündungen (Arthritis)“,
  •  „Gelenkverschleiß“,
  •  „Kopfschmerzen“,
  •  „Migräne“,
  •  „muskulärer Hartspann“, 
  • „Ischigen und Ischiassyndrom“,
  • „Menstruationsbeschwerden“, 
  • „Rheumatische Erkrankungen“, 
  • „Verrenkungen (Luxationen)“, sowie
  •  „Bandscheibenprobleme“. 

Was fordert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin in der Abmahnung?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 178,50 Euro. Ein Vorschlag einer Unterlassungserklärung ist beigefügt.

Müssen Sie die von dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin in der Abmahnung beigefügte  Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Nach unzähligen hier bearbeiteten Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin konnten wir in bisher keinem hier bearbeiteten Fall empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese geht unseres Erachtens viel zu weit und legt den Schwerpunkt auf die Vertragsstrafe. In vielen Fällen ist es aber ratsam eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist und wie weit diese geht, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Was kann passieren, wenn Sie auf die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin nicht reagieren?

Wenn Sie auf die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin gar nicht reagieren, dürfen Sie damit rechnen, dass der Verband eine einstweilige Verfügung beantragen wird. In den meisten hier bekannten Fällen wurde auf entsprechenden Antrag des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin auch eine solche einstweilige Verfügung erlassen. Sie dürfen dann regelmäßig mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen, welche Sie dem Verband zu erstatten haben.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin erhalten haben?

Lassen Sie sich nicht zu irgendwelchen Kurzschlusshandlungen verleiten. Jeder Fehler, den Sie jetzt begehen, kann ein teures Nachspiel haben. Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin ist sehr klagefreudig und lässt keine Chance aus, zusätzliche Kosten zu generieren, die aus unserer Sicht oft eher seinen Rechtsanwälten zugute kommen, als dem Verband selbst. Unterschreiben Sie unter keinen Umständen ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Zahlen Sie ebenfalls nicht ungeprüft irgendwelche Beträge an den Verband. In allen Fällen ist zu raten, folgendes zu tun:

  • Vermerken Sie das Posteingangsdatum,
  • notieren Sie alle gesetzten Fristen,
  • kontaktieren Sie umgehend einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt.