Freitag, 22. April 2016

Abmahnung des IDO Verbandes – IDO möglicherweise in vielen Fällen gar nicht berechtigt, abzumahnen!


Der IDO Verband aus Leverkusen versendet ununterbrochen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, vorwiegend an Kleingewerbetreibende, wie z. B. Ebay- und Amazon-Händler.

Was beanstandet der IDO Verband in seinen Abmahnungen? 

 

Den Abgemahnten werden in der Regel folgende Wettbewerbsverstöße zur Last gelegt:  
  • Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, 
  • kein Bereitstellen des amtlichen Musterwiderrufsformulars, 
  •  kein Hinweis zur Vertragstextspeicherung, 
  •  fehlende Angaben zum Mängelhaftungsrecht,
  • keine/fehlerhafte Grundpreisangaben bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden (§ 2 Preisangabenverordnung)
  • Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
  • Impressumsverstöße, 
  •  fehlende Bereitstellung eines Links auf die Streitbeilegungsplattform der EU (sog. OS-Plattform), 
  • fehlerhafte/widersprüchliche Angaben zu den Versandkosten, 
  •  keine Angabe, ob in dem angegebenen Preis die Umsatzsteuer enthalten ist.
In der Abmahnung fordert der IDO Verband aus Leverkusen regelmäßig neben der Beseitigung der Verstöße die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 232,05,- Euro. 

Weshalb darf ein Verband Abmahnungen aussprechen?

 

Die Befugnis, in der Branche des Abgemahnten abmahnen zu dürfen, leitet ein Verband von seinen Mitgliedern ab. Das Gesetz sieht vor, dass einem Verband u. a. eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern derselben oder einer artverwandten Branche des Abgemahnten angehören muss. Anderenfalls ist die Abmahnung unwirksam. Man spricht von der sog. „Aktivlegitimation“ eines Wettbewerbsverbandes.

Weshalb bestehen in vielen Fällen Zweifel an der Befugnis des IDO Verbandes, Abmahnungen auszusprechen?

 

Beanstandet der Abgemahnte die Befugnis des IDO Verbandes, Abmahnungen in seiner Branche zu versenden, und fordert er die Übersendung einer Mitgliederliste, wird dem Abgemahnten regelmäßig eine zensierte, nichtssagende und damit nicht nachprüfbare Mitgliederliste übersandt. Wir konnten in mehreren Fällen erreichen, dass uns eine unzensierte Mitgliederliste (nur aus der betroffenen Branche des Abgemahnten) übersendet wurde. Überprüft man diese, stellt man ziemlich schnell fest, dass viele der aufgelisteten Unternehmen gar nicht zu der angegebenen Branche passen. So befindet sich in der Branche der Schmuckhändler beispielsweise auch ein Zoo-Haus.

Auch ein Oberlandesgericht sah die Aktivlegitimation des IDO Verbandes in einem uns bekannten Fall kritisch:

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat besagtes Oberlandesgericht in zweiter Instanz in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass es starke Zweifel an der Glaubhaftmachung der Aktivlegitimation des IDO hatte, in der dort streitgegenständlichen Branche Abmahnungen auszusprechen. Der IDO Verband nahm daraufhin seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück – wohl, um kein Präjudiz zu schaffen. Dennoch sprach der IDO später – trotz dieses Hinweises des Oberlandesgerichts - in derselben Branche weiterhin Abmahnungen aus. 

Was sollten Sie bei einer Abmahnung des IDO Verbandes tun?

 

Wir raten regelmäßig davon ab, bei einer Abmahnung des IDO Verbandes ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den geforderten Geldbetrag zu bezahlen. Denn, wie bereits ausgeführt, ist der IDO Verband möglicherweise gar nicht berechtigt, Sie abzumahnen. 

Da man sich im Übrigen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung i. d. R. lebenslänglich bindet, andererseits ein teures Gerichtsverfahren droht, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird können wir nur dazu raten, bei einer Abmahnung des IDO Verbandes unverzüglich einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.