Freitag, 3. Juni 2016

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen Filesharings: The Simpsons

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vorgelegt.

Was werfen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Abgemahnten vor?

Namens der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH werfen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Abgemahnten vor, über seinen Internetanschluss die Simpsons-Folge "To Courier with love" über den Filesharing-Dienst Bittorrent öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der Abmahnung?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern in der Abmahnung die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, wobei ein Muster beigefügt ist. Darin soll sich der Abgemahnte verpflichten, die Simpsons-Folge nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer als Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen des angeblichen öffentlichen Zugänglichmachens der Simpsons Folge einen Geldbetrag in Höhe von 569,50 Euro. Als Frist für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wurden vorliegend 10 Tage gesetzt.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings einer Simpsons-Folge erhalten haben?

Falls Sie eine Abmahnung wegen Filesharings einer Simpsons-Folge (z. B. To Courier with love) von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie folgendes tun:
  • Notieren Sie das Posteingangsdatum sowie
  • sämtliche gesetzten Fristen.
  • Holen Sie unverzüglich Rechtsrat ein.

Was sollten Sie unter keinen Umständen bei einer Abmahnung wegen Filesharings
einer Simpsons-Folge tun?

Im Falle einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings einer Simpsons-Folge sollten Sie folgendes ganz bestimmt nicht tun:
  • Nehmen Sie nicht ohne anwaltlichen Beistand Kontakt zur Gegenseite auf,
  • zahlen Sie keine Geldbeträge, ohne dass die Abmahnung vorher anwaltlich geprüft wurde,
  • unterschreiben Sie ebensowenig ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung,
  • ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
 
Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, stehen nach Erfahrung des Unterzeichners die Chancen, in der überwiegenden Anzahl der Fälle sehr gut, überhaupt nichts an die Gegenseite zahlen zu müssen.