Dienstag, 18. April 2017

Markenrechtliche Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e. V.

Uns liegt eine Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die LSL Rechtsanwälte (Lindhaus Stabreit Langen). Empfänger der Abmahnung ist ein Unternehmen, welches Küchenzubehör vertreibt.

Was beanstandet der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. in der Abmahnung?

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf beanstandet in der Abmahnung, der Abgemahnte verwende in seinem Angebot eine eingetragene Wort-Bild-Marke, deren Inhaber der Verband sei. Diese Marke dürften nur Mitglieder oder besonders autorisierte Unternehmen in ihren Angeboten verwenden, wobei der Abgemahnte und seine Zulieferer nicht dazu gehörten.

Was fordert der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. in der Abmahnung? 

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro vorsieht. Außerdem verlangt der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,- Euro, d. h. insgesamt 2.348,94 Euro. Der Abgemahnte soll sich in der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten, diesen Betrag zu zahlen.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf tun?

Eine Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Wer eine Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e. V. aus Düsseldorf erhalten hat, sollte umgehend sämtliche Fristen sowie das Eingangsdatum der Abmahnung notieren und Rechtsrat einholen. Anderenfalls droht ein teures Gerichtsverfahren.