Montag, 23. Februar 2015

Abmahnung und Vertragsstrafenforderung durch Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin

Erneut fordert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin eine Vertragsstrafe weil eine Heilpraktikerin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und angeblich dieser zuwidergehandelt habe. Neben einer hohen Vertragsstrafe im oberen vierstelligen Bereich fordert der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren und die Abgabe einer erneuten Unterlassungserklärung. Ob die Forderungen des Verbands Sozialer Wettbewerb aus Berlin berechtigt sind, ist zweifelhaft. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob der Verband - selbst wenn ihm eine Vertragsstrafe zustünde - die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die Vertragsstrafenforderung bzw. erneute Abmahnung verlangen kann. Denn nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei einer Vertragsstrafenforderung um einen pauschalisierten Schadensersatz. Anwaltskosten dafür können i. d. R. nur unter dem Gesichtspunkt des Verzuges verlangt werden. Außerdem kann ein Verband regelmäßig einfache Angelegenheiten, wie den Ausspruch von Abmahnungen oder die Forderung einer Vertragsstrafe selbst, d. h. ohne die Zurhilfenahme anwaltlicher Dienste, erledigen.

Alles andere würde bedeuten, dass der Verband Sozialer Wettbewerb ohne seine Rechtsanwälte nicht handlungsfähig wäre. Dann aber würde ihm die Aktivlegitimation fehlen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung oder Vertragsstrafenandrohung des Verbands Sozialer Wettbewerb aus Berlin erhalten haben, senden Sie uns eine E-Mail an anwalt@abmahnung.berlin oder kontaktieren Sie uns per Telefon unter 030 288 68 500.


Donnerstag, 19. Februar 2015

Abmahnung gegen Ebay Verkäufer durch IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Uns wurden bereits mehrere Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen gegen (klein-)gewerbetreibende Ebay-Verkäufer vorgelegt. Abgemahnt wird vom IDO Verband unter anderem zurzeit, dass die Betroffenen ihre Kunden

  • nicht über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren informieren,
  • nicht gemäß der Preisangabenverordnung auf  etwaige Auslandskosten hinweisen,
  • nicht darüber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext den Kunden zugänglich macht.

Über den IDO Verband wurde bereits vielfach berichtet. Völlig unklar ist, ob der IDO-Verband berechtigt ist, in allen Einzelfällen Abmahnungen auszusprechen. Dafür wäre erste Voraussetzung, dass er über eine bedeutende Zahl von Mitgliedern aus der selben Branche des Abgemahnten verfügt. Bezüglich seiner Mitgliederliste gibt der IDO Verband sich in den Abmahnungen verschlossen. Der IDO Verband verweist lediglich auf einige wenige erstinstanzliche Urteile, die zu seinen Gunsten ergangen sind. Erstaunlicherweise wurde nach erstem Eindruck bisher kein Verfahren in die nächste Instanz gebracht, oder der IDO Verband hat in zweiter Instanz stets unterlegen. Sehr ins Auge fällt, dass der IDO Verband fast ausschließlich nur Versäumnisurteile und einstweilige Verfügungsverfahren benennen kann, in denen er obsiegt hat. Für ein Versäumnisurteil reicht allerdings nur ein schlüssiger Vortrag des Klägers; für eine einstweilige Verfügung die schlichte Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes. Daher bestehen seitens abmahnung.berlin starke Zweifel daran, dass es sich hier um eine "ehrliche" Abmahntätigkeit des IDO Verbandes aus Leverkusen handelt. Nicht unwahrscheinlich ist hier, dass finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.

Auf keinen Fall wird geraten, die durch den IDO Verband beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Lassen Sie sich in allen Fällen umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht. Denn bisweilen fordert der IDO Verband Unterlassungserklärungen hinsichtlich eines Verhaltens, welches Gerichte bereits für wettbewerbsrechtlich unbedenklich bzw. als reine Bagatelle angesehen haben.

Sollten Sie eine Abmahnung vom IDO Verband erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter anwalt@abmahnung.berlin oder telefonisch unter 030 288 68 500