Erneut wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg vorgelegt, in der es um eine behauptete Urheberrechtsverletzung wegen der Verwendung von AGB geht. Betroffen ist ein Händler auf der Plattform eBay.
Was beanstandet die Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg in der Abmahnung?
Die Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg wirft dem Abgemahnten vor, auf der Plattform eBay die von ihr entworfenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne ihr Einverständnis öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Was fordert die Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg in der Abmahnung?
Die Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wobei ein vorformulierter Vorschlag einer solchen Erklärung beigefügt ist. Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung geht unseres Erachtens eindeutig zu weit. So soll sich der Abgemahnte verpflichten, die AGB nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen, im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung soll eine Vertragsstrafe von 5.100,- Euro fällig werden. Außerdem soll sich der Abgemahnte verpflichten, Schadensersatz in Höhe von 4.000,- Euro (!) an die Kanzlei Hild und Kollegen zu zahlen. Ferner sieht die Unterlassungserklärung einen Auskunftsanspruch vor sowie einen "Aufwendungsersatz" der Anwälte Hild in eigener Sache in Höhe von 887,03 Euro.
Was Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen tun sollten
Aufgrund der unseres Erachtens "jenseits von gut und böse" weit überzogenen Forderungen der Kanzlei Hild und Kollegen wird dringend davor gewarnt, die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Hild und Kollegen zu unterzeichnen. Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen erhalten haben, sollten Sie sich sofort fachlichen Rat bei einem auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt einholen. Ebenfalls wird davor gewarnt, unmittelbar Kontakt mit der Kanzlei Hild und Kollegen aufzunehmen, da dies nur in unüberschaubare Vergleichsverhandlungen ausarten wird - bei einer "Verhandlungsbasis" der Kanzlei Hild von unseres Erachtens völlig überzogenen knappen 5.000,- Euro. Zudem ist die Rechtsprechung nicht an allen deutschen Gerichten einheitlich, was überhaupt die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von AGB angeht.