Mittwoch, 24. Oktober 2018

„Mensch ärgere Dich nicht“ über die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH


Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin vor, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus München. Die die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann machen für die Schmidt Spiele GmbH als Inhaberin der Markenrechte an dem Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend

Was werfen die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus München im Namen der Schmidt Spiele GmbH dem Abgemahnten vor?

Der Abgemahnte soll auf der Plattform eBay ein dem Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ ähnliches Glasmurmelspiel verkauft haben, welches nicht durch die Firma Schmidt Spiele GmbH lizensiert worden sei. Damit verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH. Zugleich täusche der Abgemahnte über die betriebliche Herkunft des Spiels, was wettbewerbswidrig sei.

Was fordern die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus München für die Schmidt Spiele GmbH?

Die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann fordern für die Schmidt Spiele GmbH vom Abgemahnten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Hier soll sich der Abgemahnte gegenüber der Schmidt Spiele GmbH verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- EUR an die Schmidt Spiele GmbH zu zahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann beigefügt.

Außerdem fordern die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann vom Abgemahnten, der Schmidt Spiele GmbH Auskunft zu erteilen über die Anzahl der verkauften Spiele, die erzielten Umsätze und Gewinne und die verwendeten Werbemittel. Ein Anerkenntnis betreffend den Auskunftsanspruch ist der vorformulierten Unterlassungserklärung beigefügt.
Ebenfalls soll der Abgemahnte sich in der vorformulierten Unterlassungserklärung gegenüber der Schmidt Spiele GmbH verpflichten, dieser allen Schaden zu ersetzen, der durch die abgemahnten Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird; schließlich enthält die Unterlassungserklärung auch ein Schuldanerkenntnis betreffend die Anwaltskosten der Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann in Höhe einer 1,3er Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 100.000,- Euro, d. h. in Höhe von 1.973,90 EUR

Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus München für die Schmidt Spiele GmbH tun?

Unter keinen Umständen sollten Sie im Falle einer Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH die durch die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Die hier vorliegende vorformulierte Unterlassungserklärung geht weit über das hinaus, zu was sich ein Abgemahnter, selbst wenn der Verstoß zuträfe, verpflichten müsste. Bedenken Sie dabei, dass eine Unterlassungserklärung im Ernstfall „lebenslänglich“ (nicht 30 Jahre, wie vielfach falsch behauptet) gültig ist.

Lassen Sie sich lieber umgehend rechtlich beraten, damit ein noch teureres gerichtliches Verfahren vermieden werden kann und die Kosten gering gehalten werden.