Mittwoch, 1. Juli 2015

Einstweilige Verfügung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gegen die GES Registrat GmbH

Der Kanzlei Jacobs aus Berlin ist ein schwerer Schlag gegen die GES Registrat GmbH aus Berlin gelungen. Auf Antrag der Kanzlei Jacobs wurde gegen die GES Registrat GmbH die unten stehende einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der GES Registrat GmbH untersagt wurde, ihre Schreiben, bei welchen es sich um eine Abofalle handeln  dürfte, in dieser Form weiter zu versenden.

Was war passiert?

Die GES Registrat GmbH ist seit einiger Zeit bekannt dafür, dass sie an Gewerbetreibende Schreiben versendet, in welchen die Empfänger gebeten werden, sich  per vermeintlich "kostenloser Rückantwort" in deren Firmenregister aufnehmen zu lassen. Die GES Registrat GmbH aus Berlin lässt in ihren Schreiben beim Leser den Eindruck entstehen, es handele sich dabei um ein behördliches Schreiben. Dies zum einen dadurch, dass die Schreiben auf Umweltpapier gedruckt sind, zum anderen durch eine geschickte Wortwahl. Ein Beispiel eines solchen Schreibens finden Sie in der Abbildung links.

Versteckt im Kleingedruckten in der rechten Spalte  rechts unten des Schreibens findet sich ein versteckter Hinweis, dass die Dienste der GES Registrat GmbH kostenpflichtig seien. Bei "kostenloser Rückantwort" soll also ein kostenpflichtiges Zwei-Jahres-Abo bestellt werden zu einem "günstigen Preis" in Höhe von 588,- Euro pro Jahr.

Überdies werden diese Kosten in den AGB der GES Registrat GmbH aus Berlin als "Gebühren" bezeichnet, was abermals den unrichtigen Eindruck verschärft, es handele sich um ein behördliches Schreiben, die Kosten seien gesetzlich festgeschrieben. 

Weil die GES Registrat GmbH überdies in Ihrem Angebot Rechtsberatungen anbietet, sah sich Rechtsanwalt Steffen Jacobs aus Berlin einem Wettbewerbsverstoß ausgesetzt, weshalb er die beistehende einstweilige Verfügung erwirkte.
Der GES Registrat GmbH ist es nun per einstweiliger Verfügung untersagt worden, Gewerbetreibenden per Post Rückantwortschreiben zum Abschluss von Verträgen über Rechtsberatungsleistungen bzw. Rechtsdienstleistungen zu übersenden, ohne ausdrücklich und eindeutig (d. h. nicht im Kleingedruckten und/oder Fließtext) darüber aufzuklären, dass es sich dabei um kostenpflichtige Leistungen handelt und/oder die Kosten für ihre Leistungen als „Gebühren“ zu bezeichnen, wenn diese Leistungen auch Rechtsberatungen umfassen. 

Dass die GES Registrat GmbH ihre Machenschaften nun einstellt, mag bezweifelt werden.

Betroffene, welche eine Rechnung der GES Registrat GmbH erhalten haben, wird geraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Nach diesseitiger Einschätzung dürfte auch bei Absendung des "kostenlosen Rückantwort-Faxes" kein Vertrag mit der GES Registrat GmbH zustande gekommen sein.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Hinweise haben, dass die GES Registrat GmbH ihre Machenschaften fortführt, können Sie sich an die

Kanzlei Jacobs
Konstanzer Str. 6
10707 Berlin
Tel.:  030 86 39 54 69

wenden.