Donnerstag, 30. Juli 2015

Abmahnungen des IDO Verbandes jetzt auch gegen Verkäufer von Sportartikeln - Mängelhaftungsrecht, Widerrufsbelehrung, Vertragstextspeicherung

Der IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.) mahnt nun auch Verkäufer von Sportartikeln auf der Plattform eBay wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen ab.

Den abgemahnten Verkäufern von Sportartikeln wird von dem IDO Verband vorgeworfen, ihre Kunden auf eBay nicht über das Bestehen eines Mängelhaftungsrechtes aufzuklären und darüber, ob der Kunde die Möglichkeit hat den Vertragstext zu speichern oder ob der Abgemahnte dem Kunden den Vertragstext zugänglich macht. Soweit es in der Abmahnung des IDO um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns geht, dürfte es zwar in den meisten abgemahnten Fällen zutreffen, dass der Unternehmer bei Fehlen dieser Angaben einen Wettbewerbsverstoß begeht, der nach der Rechtssprechung auch die sog. Spürbarkeitsgrenze überschreitet.

Unklar - und da hält der IDO Verband sich bedeckt - ist, ob der IDO Verband tatsächlich aktiv legitimiert, d. h. berechtigt ist, im Namen seiner Mitglieder gegen die Abgemahnten der jeweiligen Branche Abmahnungen auszusprechen. Dies ist nur dann der Fall, wenn dem IDO Verband eine erhebliche Anzal von Gewerbetreibenden der gleichen Branche angehören.

Wer eine Abmahnung des IDO Verband erhalten hat, sollte nicht ungeprüft die Abmahnung unterzeichnen. Vielmehr sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Was im Einzelfall bei einer Abmahnung des IDO Verbandes zu tun ist, können Sie hier nachlesen.