Dienstag, 4. August 2015

Mahnbescheid nach Abmahnung durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragt namens der Malibu Media LLC zurzeit gerichtliche Mahnbescheide gegen zuvor vergeblich Abgemahnte. In den Mahnbescheiden macht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von 895,52 Euro geltend.

Legt der Abgemahnte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, schreibt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihn im Regelfall nochmal an und fordert ihn auf, den im Mahnbescheid genannten Betrag zu bezahlen. Anderenfalls werde die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragen, die Klage an das zuständige Landgericht abzugeben.

Was sollten Sie tun, wenn Sie nach einer Abmahnung einen Mahnbescheid der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben?

Wenn Sie einen Mahnbescheid der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC erhalten haben, sollte umgehend gehandelt werden. In den meisten Fällen wird zu raten sein, Widerspruch gegen den Mahnbescheid der Malibu Media LLC einzulegen. Keinesfalls sollte der Mahnbescheid ignoriert werden. Im Zweifel sollten Sie sich umgehend um anwaltlichen Rat bemühen.

Was halten wir von dem Mahnbescheid der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC

Wir finden erstaunlich, dass die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zwar Mahnbescheide versendet, mithin versucht, für die Malibu Media LLC Gelder einzutreiben, ihr aber offensichtlich weniger daran gelegen ist, deren vermeintlichen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Denn von einer Unterlassungserklärung ist in dem Forderungsschreiben nach Einlegung des Widerspruchs gar keine Rede mehr. Wenn aber die finanziellen Motive überwiegen, stellt sich die Frage, ob die gesamte Vorgehensweise der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich ist. Nach diesseits vertretener Auffassung spricht einiges dafür.