Donnerstag, 21. Januar 2016

Abmahnung durch Rechtsanwältin Katharina Salzer namens Herrn Wladyslaw Sojka

Erneut wurde uns eine Abmahnung des Herrn Wladyslaw Sojka, ausgesprochen durch Rechtsanwältin Katharina Salzer, vorgelegt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein Lichtbild auf seinen Internetseiten zu verwenden, dessen Urheber Herr Wladyslaw Sojka sei.

Was verlangt Rechtsanwältin Katarina Salzer in der Abmahnung für Herrn Wadyslaw Sojka?

Rechtsanwältin Katharina Salzer fordert in der urheberrechtlichen Abmahnung namens Herrn Wladyslaw Sojka die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von 1.845,30 Euro.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung von Rechtsanwältin Katharina Salzer namens Herrn Wadyslaw Sojka tun?

Folgendes sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwältin Katarina Salzer namens Herrn Wadyslaw Sojka tun:

  • notieren Sie das Datum des Posteingangs,
  • vermerken Sie alle gesetzten Fristen und
  • holen Sie dringend Rechtsrat durch einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt ein.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung von Rechtsanwältin Katarina Salzer namens Herrn Wadyslaw Sojka nicht tun?

Vermeiden Sie jede Kontaktaufnahme zur Gegenseite. Zahlen Sie nicht ungeprüft irgend einen Betrag an die Gegenseite. Die angesetzten Kosten wirken weit überhöht. Unterschreiben Sie auch keinesfalls ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung.

Sollten Sie rechtliche Hilfe bei einer Abmahnung von Rechtsanwältin Katarina Salzer namens Herrn Wadyslaw Sojka benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bearbeiten Ihr Anliegen zu einem fairen Preis. Die Kosten können Sie gerne auch telefonisch unverbindlich bei uns anfragen.

Montag, 18. Januar 2016

Einstweilige Verfügung des IDO Verbandes nach Abmahnung jetzt auch gegen Kfz-Zubehör-Händler wegen fehlenden Angaben zu Mängelhaftungsrecht und Vertragstextspeicherung

Uns wurde eine einstweilige Verfügung vorgelegt, welche der IDO Verband aus Leverkusen durch seine Anwälte Vorberg und Partner gegen einen eBay-Händler, einen Anbieter von Kfz-Zubehör, erwirkt hat. 

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen nicht über das Bestehen der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu informieren und darüber, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und ob er nach Vertragsschluss dem Kunden zugänglich gemacht wird. Das Fehlen dieser Informationen stellt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Informationspflicht betreffend das Mängelhaftungsrecht ist in Artikel 246 Absatz 1 Nr. 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) geregelt; der Hinweis zur Vertragstextspeicherung hat gemäß Artikel 246c Nr. 2 EGBGB zu erfolgen.

Allerdings stellt sich immer wieder die Frage nach der Aktivlegitimation des IDO Verbandes. Der IDO Verband kann nämlich nicht gegen Vertreter aller Branchen vorgehen. Nach § 8 Absatz 3 Nr 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist vielmehr erforderlich, dass ihm eine "bedeutende Zahl von Mitgliedern" angehört, die Waren derselben oder einer verwandten Branche vertreiben. Wie viele Mitglieder das sein müssen, lässt die Rechtsprechung unbeantwortet. Sie setzt allerdings für Abmahnverbände einen recht großzügigen Maßstab an. Danach können sogar nur einige wenige Mitglieder ausreichen, wenn ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann.

Der IDO Verband hat im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren seine Aktivlegitimation damit versucht zu begründen, ihm gehörten 33 Mitglieder der Kfz-Branche an, dem Gericht eine zensierte Mitgliederliste  vorgelegt und die Richtigkeit durch seine Geschäftsführerin eidesstattlich versichern lassen. Das macht die Sache sehr suspekt, weil der IDO Verband selbst uns gegenüber regelmäßig nur noch unzensierte Listen übersendet. Sollte sich nun aber herausstellen, dass der IDO Verband über keine hinreichenden Mitglieder aus der Kfz Branche verfügt, fehlt es auch an seiner Berechtigung, in dieser Branche Abmahnungen auszusprechen oder einstweilige Verfügungsverfahren einzuleiten.

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO Verbandes erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln und Rechtsrat einholen. Bei falscher Reaktion droht eine teure einstweilige Verfügung; wird auch auf diese nicht richtig reagiert, kann es noch teurer werden. Gerade bei einstweiligen Verfügungen lauern viele Fallstricke, welche selbst erfahrene Rechtsanwälte oft übersehen.

Ob sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, nun heißt es, den Schaden zu begrenzen und Ihre Kosten zu minimieren. Dringend wird Ihr Internetauftritt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sein. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Montag, 4. Januar 2016

Abmahnungen des IDO Verbandes - Auslandsversandkosten und sich widersprechende AGB

Pünktlich zum Jahresbeginn liegen uns mehrere neue Fälle von Abmahnungen des IDO Verbandes aus Leverkusen gegen eBay-Händler vor. Der IDO Verband beanstandet, die Abgemahnten würden fehlerhaft über Auslandsversandkosten belehren und AGB verwenden, welche denen von eBay widersprächen.

Der IDO Verband aus Leverkusen verlangt in seinen Abmahnungen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 232,05 EUR.

Sind die Unterlassungsansprüche dem Grunde nach in der Regel begründet, bestehen jedoch häufig Zweifel an der sog. Aktivlegitimation des IDO Verbandes, der Berechtigung des IDO Verbandes, den Betroffenen abmahnen zu dürfen. Denn dem IDO Verband muss stets eine erhebliche Anzahl von Unternehmen aus derselben Branche des abgemahnten Unternehmens angehören. Ansonsten ist die Abmahnung unberechtigt.

Leider versendet der IDO Verband zum vermeintlichen Nachweis seiner Aktivlegitimation immer wieder zensierte Mitgliederlisten, aus denen rein gar nichts zu erkennen ist. Dies auch erst auf Anforderung, was Anlass zu Spekulationen gibt, die wir an dieser Stelle nicht weiter vertiefen wollen.

Uns liegen mittlerweile auch unzensierte Mitgliederlisten des IDO Verbandes vor. Unter der Rubrik "Antiquitätenhändler" finden sich nach mitgeteilter Überprüfung durch einen unserer Mandanten z. B. ein Zoohändler (verkauft Haustierbedarf), diverse Händler von Dekorationsartikeln und Neuwaren sowie Restpostenverkäufer. Wir finden es interessant, dass der IDO Verband es nötig hat, auch völlig branchenfremde Unternehmen unter anderen Branchen aufzulisten.

Weitere Infos zur Aktivlegitimation und dazu, was bei Abmahnungen durch den IDO Verband zu tun ist finden Sie hier.