Mittwoch, 23. September 2015

Abmahnung durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Downloads/Uploads des Films "Am Grünen Rand der Welt"

Weiterhin werden uns Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vorgelegt. Vermehrt lautet der Vorwurf,  die Abgemahnten hätten den Film "Am Grünen Rand der Welt" im Internet mittels eines Tauschbörsenprogramms (hier: bittorrent) im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Rechteinhaber sei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Was fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der Abmahnung betreffend den Film "Am Grünen Rand der Welt"? 

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Films "Am Grünen Rand der Welt" in der Abmahnung die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, wobei ein vorformulierter Entwurf beigefügt ist. Außerdem fordern sie einen Betrag in Höhe von 815,- Euro, der sich aus 215,- Euro Aufwendungsersatz (Anwaltskosten) und 600,- Euro Schadensersatz zusammensetze.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer betreffend den Film "Am Grünen Rand der Welt" NICHT TUN?
 
Folgendes sollten bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer betreffend den Film "Am Grünen Rand der Welt" möglichst nicht tun:

  • ohne rechtliche Prüfung die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen,
  • ungeprüft irgendwelche Zahlungen vornehmen,
  • selbst Kontakt zum Gegner aufnehme
  • nichts tun.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer betreffend den Film "Am Grünen Rand der Welt" UNBEDINGT TUN?

Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer betreffend den Film "Am Grünen Rand der Welt" erhalten haben, sollten Sie unbedingt Folgendes tun:

  • Das Datum des Posteingangs vermerken,
  • alle gesetzten Fristen notieren,
  • sich umgehend rechtlich beraten lassen.

Sie haben kein Geld, um einen Anwalt zu bezahlen?

Wenn Sie sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten können, ist es gegebenenfalls möglich, dass Sie Beratungshilfe gewährt bekommen. Was Sie in diesem Fall tun müssen, erfahren Sie hier.


Donnerstag, 10. September 2015

Was Sie bei einer Abmahnung wegen Filesharings tun können, wenn Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt haben

Wer eine Abmahnung wegen Filesharings z. B. von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten hat, den trifft meistens zunächst der Schlag, wenn er die hohen Geldbeträge sieht, welche namens der jeweiligen Abmahner eingefordert werden. Dann auch noch den eigenen Anwalt zahlen zu müssen, scheint sich auf den ersten Blick gar nicht mehr zu lohnen. Dies ist allerdings falsch. Denn die meisten Abmahnungen wegen Filesharings lassen sich abwehren, ohne dass der Abgemahnte einen einzigen Cent an die Gegenseite zahlt. Dies setzt eine gute Argumentation und Kenntnis der sich ständig im Wandel befindenden Rechtsprechung voraus. Gibt man hingegen ohne Einholung von Rechtsrat die geforderte Unterlassungserklärung ab und zahlt z. B. nur einen Teilbetrag, wird die Gegenseite einen gar nicht mehr in Ruhe lassen und mit weiteren Schreiben bombardieren.

Bedenkt man, dass in fast allen Fällen, in denen ein Profi zur Abwehr der Abmahnung eingeschaltet wird, der Abmahner irgendwan aufgibt, ist die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes bei Abmahnungen wegen Filesharings immer lohnenswert.

Aber was tun, wenn Sie gar kein Geld haben, einen Anwalt zu bezahlen?

Wenn Sie kein Geld haben, einen Anwalt zu bezahlen, sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Vielmehr haben auch diejenigen einen Anspruch auf einen Anwalt, die sich keinen Anwalt leisten können. Hierzu muss der Abgemahnte Beratungshilfe bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht beantragen. Das entsprechende Formular nebst Hinweisen finden Sie hier. Sie können das Formular auch vor Ort bei Gericht ausfüllen, wo man Ihnen dabei behilflich sein wird. Wichtig ist, dass man seine Einkommensnachweise, seinen Mietvertrag und etwaige sonstige Belege mitbringt. Wer Hartz IV bezieht, dem dürfte regelmäßig, auch bei Abmahnungen wegen Filesharings, Beratungshilfe gewährt werden. In diesem Fall sollte ein entsprechender Nachweis/Bescheid vorgelegt werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und weitere Fragen zur Beantragung von Beratungshilfe haben, können Sie uns gerne unter unserer Hotline kontaktieren und eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.

Dienstag, 8. September 2015

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Waldemar Jäger im Namen von www.shop-paradise.com

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Waldemar Jäger aus Minden im Namen des Betreibers der Seite www.shop-paradise.com vorgelegt. Letzterer vertreibt unter anderem Grill-Zubehör und Waren aus Kasan-Gusseisen. Gerügt wird durch Rechtsanwalt Waldemar Jäger, die Mandantin würde bei eBay ein fehlerhaftes Impressum, keine Widerrufsbelehrung und keine AGB verwenden.  In der vorformulierten Unterlassungserklärung soll die Abgemahnte sich ferner dazu verpflichten, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 Euro zu zahlen sowie einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1.500,- Euro.

Wer eine solche Abmahnung von Rechtsanwalt Waldemar Jäger im Namen des Betreibers der Seite www.shop-paradise.com erhält, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unter keinen Umständen unterzeichnen. Die Abmahnung ist nicht nur viel zu weitgehend formuliert und u. E. auch inhaltlich überwiegend unbegründet. Wir sind der Ansicht, dass die Abmahnung sogar höchst rechtsmissbräuchlich ist. Denn hier soll der Abgemahnte sich unter anderem verpflichten, Schadensersatz in Höhe von 1.500,- Euro zu zahlen, den er überhaupt gar nicht schuldet. Auch die in der Unterlassungserklärung enthaltene Verpflichtung, die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen, ist nach einem Urteil des Landgerichts Berlin zumindest ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten.

Wer eine Abmahnung von Rechtsanwalt Waldemar Jäger im Namen des Betreibers der Seite www.shop-paradise.com erhalten hat, dem empfehlen wir dringend, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte sich gerichtlich bestätigen, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, bekommt der Abgemahnte vom Gegner sogar die eigenen Anwaltskosten erstattet.