Donnerstag, 10. September 2015

Was Sie bei einer Abmahnung wegen Filesharings tun können, wenn Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt haben

Wer eine Abmahnung wegen Filesharings z. B. von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten hat, den trifft meistens zunächst der Schlag, wenn er die hohen Geldbeträge sieht, welche namens der jeweiligen Abmahner eingefordert werden. Dann auch noch den eigenen Anwalt zahlen zu müssen, scheint sich auf den ersten Blick gar nicht mehr zu lohnen. Dies ist allerdings falsch. Denn die meisten Abmahnungen wegen Filesharings lassen sich abwehren, ohne dass der Abgemahnte einen einzigen Cent an die Gegenseite zahlt. Dies setzt eine gute Argumentation und Kenntnis der sich ständig im Wandel befindenden Rechtsprechung voraus. Gibt man hingegen ohne Einholung von Rechtsrat die geforderte Unterlassungserklärung ab und zahlt z. B. nur einen Teilbetrag, wird die Gegenseite einen gar nicht mehr in Ruhe lassen und mit weiteren Schreiben bombardieren.

Bedenkt man, dass in fast allen Fällen, in denen ein Profi zur Abwehr der Abmahnung eingeschaltet wird, der Abmahner irgendwan aufgibt, ist die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes bei Abmahnungen wegen Filesharings immer lohnenswert.

Aber was tun, wenn Sie gar kein Geld haben, einen Anwalt zu bezahlen?

Wenn Sie kein Geld haben, einen Anwalt zu bezahlen, sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Vielmehr haben auch diejenigen einen Anspruch auf einen Anwalt, die sich keinen Anwalt leisten können. Hierzu muss der Abgemahnte Beratungshilfe bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht beantragen. Das entsprechende Formular nebst Hinweisen finden Sie hier. Sie können das Formular auch vor Ort bei Gericht ausfüllen, wo man Ihnen dabei behilflich sein wird. Wichtig ist, dass man seine Einkommensnachweise, seinen Mietvertrag und etwaige sonstige Belege mitbringt. Wer Hartz IV bezieht, dem dürfte regelmäßig, auch bei Abmahnungen wegen Filesharings, Beratungshilfe gewährt werden. In diesem Fall sollte ein entsprechender Nachweis/Bescheid vorgelegt werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und weitere Fragen zur Beantragung von Beratungshilfe haben, können Sie uns gerne unter unserer Hotline kontaktieren und eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.