Donnerstag, 16. April 2015

Zunehmende Abmahnungen des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen Verwendung alter oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen

Wir erhalten fortlaufend Anfragen von Betroffenen, die Abmahungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aus Leverkusen erhalten haben. Überwiegend wird abgemahnt, dass der Unternehmer alte, fehlerhafte oder gar keine Widerrufsbelehrungen verwendet bzw. keine Hinweise auf bestehende Mängelhaftungsrechte oder die Abrufbarkeit des Vertragstextes macht. Über solche Abmahnungen haben wir bereits hier berichtet. 

Was sollte ein Abgemahnter bei einer Abmahnung durch den IDO Interessensverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. tun?

Wer von dem IDO Interessensverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. eine Abmahnung wegen der Verwendung alter oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgemahnt worden ist, sollte umgehend folgendes tun:

  • den Posteingang der Abmahnung notieren,
  • die zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzte Frist notieren,
  • umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und
  • möglichst zügig mit der Beseitigung des gerügten Verhaltens, sofern es unlauter ist, beginnen.

Sofern von dem Abgemahnten alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet oder  keine Hinweise auf bestehende Mängelhaftungsrechte oder die Abrufbarkeit des Vertragstextes gemacht werden, gebietet sich letzteres bereits deswegen, weil der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. nicht der einzige Abmahner ist, von dem Abmahnungen zu befürchten sind. Abmahnungen können auch andere Verbände oder Konkurrenten aussprechen.

Mustertexte, wie eine Widerrufsbelehrung beispielsweise formuliert werden kann, finden Sie u. a. auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Was sollte ein Abgemahnter bei einer Abmahnung durch den IDO Interessensverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. nicht tun?

Bei einer Abmahnung durch durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. sollten Sie nach derzeitigem Stand möglichst folgendes nicht tun:

  • die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen (ggfs. empfiehlt sich jedoch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung),
  • die Abmahnpauschale ohne rechtliche Prüfung zahlen oder
  • selbst Kontakt zur dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aufnehmen.

Sollten Sie eine Abmahnung des IDO Interessensverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter anwalt@abmahnung.berlin oder telefonisch unter 030 288 68 500. Alternativ können Sie unser Kontaktformular verwenden, wo Sie die Möglichkeit haben, Ihre Abmahnung hochzuladen und sich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.