Montag, 6. April 2015

Was tun bei Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß?

Abmahnungen im Bereich des Markenrechts kommen häufig vor, wenn Gewerbetreibende in ihren Onlineshops oder bei eBay No-Name-Waren anbieten, welche dem Originalprodukt ähneln. 

Wir haben beispielsweise einen Mandanten vertreten, der eine Taschenlampe, die er auf einem Flohmarkt gekauft hatte, in seinem Onlineshop weiterveräußerte. Bei dieser Taschenlampe handelte es sich möglicherweise um ein chinesisches Imitat des Herstellers Maglite, der für sein Produkt sogar eine dreidimensionale Marke hat eintragen lassen. Leider handelte es sich bei den Erwerbern der immitierten "Maglite" Taschenlampe um die Rechtsanwälte des Herstellers. Die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung folgte darauf prompt. Gefordert wurden nicht nur Unterlassung des Vertreibens dieser Lampe; Maglite forderte in der Abmahnung überdies, Auskunft über die Herkunft zu erteilen und Schadensersatz in beachtlicher Höhe zu zahlen. 

Allein die Anwaltskosten, welche Maglite für die Abmahnung forderte (hier sollen auch Patentanwälte mitgewirkt haben), wirkten deutlich überzogen. Wir rieten unserem Mandanten dazu, eine anwaltlich verfasste modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da ein Rechtsstreit erhebliche Kosten verursacht hätte. Allerdings rieten wir dem Mandanten nicht dazu, den geforderten Schadensersatz zu bezahlen, was er auch nicht tat. Die erwartete Klage blieb aus. Offensichtlich war sich Maglite doch nicht so sicher, ob die Abmahnung berechtigt war.

Was Sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung tun?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie unbedingt folgendes tun:

  • notieren Sie sich den Eingangstag der Abmahnung und sichern Sie ggf. den Umschlag mit Datumsstempel,
  • notieren Sie sich alle in der Abmahnung gesetzten Fristen,
  • kontaktieren Sie unbedingt einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt, um zu erörtern, was in Ihrem konkreten Fall zu tun ist.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung nicht tun?

Bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung sollten Sie möglichst vermeiden, dass es zu Kurzschlusshandlungen kommt. Keinesfalls sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

  • Kontakt zur Gegenseite aufnehmen,
  • eine etwaig der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurücksenden,
  • voreilig irgendwelche Kosten an die Gegenseite zahlen.

Leider ist zu beobachten, dass sowohl die vorformulierten Unterlassungserklärungen bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, als auch die geforderten Kosten regelmäßig über das hinaus gehen, was dem Abmahner möglicherweise zusteht.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter unserem Kontaktformular, unter anwalt@abmahnung.berlin oder telefonisch unter 030 288 68 500.