Montag, 4. Januar 2016

Abmahnungen des IDO Verbandes - Auslandsversandkosten und sich widersprechende AGB

Pünktlich zum Jahresbeginn liegen uns mehrere neue Fälle von Abmahnungen des IDO Verbandes aus Leverkusen gegen eBay-Händler vor. Der IDO Verband beanstandet, die Abgemahnten würden fehlerhaft über Auslandsversandkosten belehren und AGB verwenden, welche denen von eBay widersprächen.

Der IDO Verband aus Leverkusen verlangt in seinen Abmahnungen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 232,05 EUR.

Sind die Unterlassungsansprüche dem Grunde nach in der Regel begründet, bestehen jedoch häufig Zweifel an der sog. Aktivlegitimation des IDO Verbandes, der Berechtigung des IDO Verbandes, den Betroffenen abmahnen zu dürfen. Denn dem IDO Verband muss stets eine erhebliche Anzahl von Unternehmen aus derselben Branche des abgemahnten Unternehmens angehören. Ansonsten ist die Abmahnung unberechtigt.

Leider versendet der IDO Verband zum vermeintlichen Nachweis seiner Aktivlegitimation immer wieder zensierte Mitgliederlisten, aus denen rein gar nichts zu erkennen ist. Dies auch erst auf Anforderung, was Anlass zu Spekulationen gibt, die wir an dieser Stelle nicht weiter vertiefen wollen.

Uns liegen mittlerweile auch unzensierte Mitgliederlisten des IDO Verbandes vor. Unter der Rubrik "Antiquitätenhändler" finden sich nach mitgeteilter Überprüfung durch einen unserer Mandanten z. B. ein Zoohändler (verkauft Haustierbedarf), diverse Händler von Dekorationsartikeln und Neuwaren sowie Restpostenverkäufer. Wir finden es interessant, dass der IDO Verband es nötig hat, auch völlig branchenfremde Unternehmen unter anderen Branchen aufzulisten.

Weitere Infos zur Aktivlegitimation und dazu, was bei Abmahnungen durch den IDO Verband zu tun ist finden Sie hier.