Donnerstag, 10. Dezember 2015

Abmahnung des IDO Verbandes gegen eBay Händler wegen felendem Hinweis auf Vertragstextspeicherung - hier: Dekoartikel

Erneut wurde uns eine Abmahnung des IDO Verbandes aus Leverkusen gegen einen eBay-Händler wegen des Fehlens eines Hinweises auf die Vertragstextspeicherung vorgelegt. Der Abgemahnte betreibt einen eBay-Shop und vertreibt Dekoartikel.

Was beanstandet der IDO Verband in der Abmahnung?

Der IDO Verband legt dem abgemahnten Dekoartikel-Händler in der Abmahnung zur Last, gegen Artikel 246c Abs. 2 EGBGB verstoßen zu haben. Diese Vorschrift sieht vor, dass der Unternehmer seine Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr darüber aufklärt ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist. Außerdem ist nach der Vorschrift über das Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

Was fordert der IDO Verband in der Abmahnung?

Binnen kurzer Frist soll der Abgemahnte dem IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Außerdem sollen die Verstöße umgehend beseitigt werden. Ferner fordert der Verband die Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 232,05 Euro.

Ist die Abmahnung des IDO Verbandes berechtigt?

Richtig ist, dass das Fehlen dieser Angaben tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Damit ist die Abmahnung aber nicht automatisch berechtigt. Vielmehr muss dem Verband eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern derselben Branche angehören. In diesem Fall müssten dies Händler sein, die ebenfalls Dekoartikel vertreiben. Welche Zahl ausreicht, um eine bedeutende Anzahl anzunehmen, ist eine Frage des Einzelfalls. Einerseits kann es ausreichen, dass der IDO Verband wenige Mitglieder hat, die aber einen großen Markt abdecken und einen entsprechenden Umsatz erzielen. Andererseits kann ausreichend sein, dass viele kleine Unternehmen derselben Branche Mitglieder sind.

Der IDO Verband hält sich betreffend seiner Mitglieder sehr verschlossen, fügt insbesondere seinen Abmahnungen keine Mitgliederliste bei. Keinesfalls darf auf die vom IDO Verband benannten Urteile vertraut werden. Dabei handelt es sich stets um Einzelfälle. Überdies sind es fast ausschließlich Versäumnisurteile oder einstweilige Verfügungen, bei denen die Frage der Mitgliederanzahl überhaupt gar nicht geprüft wurde. Außerdem handelt es sich in allen hier bekannten Fällen um erstinstanzliche Urteile. Bislang sind hier keine Urteile eines Oberlandesgerichts bekannt, in denen die Legitimation des Verbandes (sog. Aktivlegitimation) bestätigt worden wäre.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen fehlender Vertragstextspeicherung tun?

Wenn Sie vom IDO Verband abgemahnt wurden, sollten Sie umgehend

  • das Posteingangsdatum vermerken,
  • alle Fristen notieren,
  • einen Rechtsanwalt beauftragen.

Außerdem sollten die beanstandeten Verstöße (gleich ob der IDO Verband berechtigt ist, abzumahnen, oder nicht) umgehend beseitigt werden. Dies gilt nicht nur für Ihren eBay Auftritt, sondern auch für andere Online-Auftritte.

Grundsätzlich hat man als Gewerbetreibender zwar nicht zwingend allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Da aber o. g. Angaben zwingend sind, gilt dies faktisch sehr wohl für den elektronischen Rechtsverkehr. Es sollten daher unbedingt rechtssichere AGB verwendet werden.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung durch den IDO keinesfalls tun?

Unter keinen Umständen sollten Sie bei einer Abmahnung durch den IDO Verband die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Erst recht sollte nicht ohne rechtliche Prüfung die geforderte Abmahnpauschale gezahlt werden.

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO Verbandes erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir haben bereits eine Vielzahl von Abmahnungen des IDO Verbandes bearbeiten können und konnten bislang unsere Mandanten von einer teuren gerichtlichen Inanspruchnahme bewahren. Gerne erstellen wir Ihnen auch rechtssichere AGB für Ihren Online-Shop. Dies alles zu einem fairen Pauschalpreis.