Donnerstag, 4. August 2016

Abmahnung des IDO Verbandes: Korrekte Widerrufsbelehrung im Fließtext ohne Formatierung und Überschriften unlauter?

Uns wurde eine Abmahnung des IDO Verbandes aus Leverkusen wegen einer angeblich unlauteren Widerrufsbelehrung bei eBay eines Online-Händlers vorgelegt.

Was  beanstandet der IDO Verband in der Abmahnung?


Der IDO Verband beanstandet in seiner Abmahnung, der Abgemahnte würde auf seinem eBay-Auftritt zwar eine korrekte Widerrufsbelehrung verwenden, allerdings sei die Gestaltung der Widerrufsbelehrung zu beanstanden. Denn der Abgemahnte verwende keine Absätze und keine Zwischenüberschriften.

Was fordert der IDO Verband in der Abmahnung?


Der IDO Verband fordert in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 232,05 €. Die Unterlassungserklärung soll binnen äußerst kurzer Frist an den Verband gesendet werden.

Ist die Abmahnung des IDO Verbandes berechtigt?


Voraussetzung dafür, ob die Abmahnung des IDO Verbandes berechtigt ist hängt im Wesentlichen von zwei Aspekten ab. Zum einen muss der Verband überhaupt berechtigt sein, gegenüber dem Abgemahnten eine Abmahnung auszusprechen (sog. Aktivlegitimation). Dies hängt davon ab, ob dem IDO Verband eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern aus derselben oder einer artverwandten Branche des Abgemahnten angehört. Diesbezüglich mussten wir in vielen hier bearbeiteten Fällen Zweifel äußern.

Zum Anderen muss natürlich überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Aber ist es unlauter, zwar eine korrekte Widerrufsbelehrung zu verwenden, diese jedoch in Form eines Fließtextes ohne Formatierungen und Zwischenüberschriften zur Verfügung zu stellen?

Das LG Berlin - Az. 97 O 67/16  wie auch das LG Ellwangen Az. 10 O 22/15 haben diese Frage bejaht. Denn bei Fehlen der Überschriften ginge völlig unter, dass der Verbraucher nicht nur Rechte, sondern auch ganz erhebliche Pflichten im Falle eines Widerrufes habe.

Was sollten Sie im Falle einer Abmahnung des IDO Verbandes tun?


Wenn Sie eine Abmahnung z. B. wegen  einer Widerrufsbelehrung im Fließtext ohne Formatierung und Überschriften erhalten haben, sollten Sie unbedingt

  • den Posteingang der Abmahnung und
  • sämtliche gesetzte Fristen notieren  und beachten sowie
  • umgehend Rechtsrat einholen.


In jedem Fall sollten Sie Kurzschlussreaktionen vermeiden. Ohne rechtliche Prüfung der Angelegenheit sollten Sie insbesondere keine Unterlassungserklärung abgeben oder gar irgend einen Geldbetrag bezahlen. Konsultieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, da bei falscher oder fehlender Reaktion erhebliche Folgekosten auf Sie zukommen können.