Die BSB (Beck, Schütte, Bühling) Rechtsanwälte aus München versenden zurzeit urheberrechtliche Abmahnungen für eine Firma "Interfoto e. K.", deren Inhaberin Frau Alice Rauch-Wendlinger sein soll.
Was werfen die BSB (Beck, Schütte, Bühling) Rechtsanwälte aus München dem Abgemahnten vor?
Was verlangen die BSB (Beck, Schütte, Bühling) Rechtsanwälte aus München vom Abgemahnten?
Die BSB Rechtsanwälte aus München fordern für Frau Alice Rauch-Wendlinger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung einer Lizenzgebühr und Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 480,20 Euro aus einem Gegenstandswert von 5.060,- Euro. Außerdem machen sie einen Auskunftsanspruch geltend, d. h. der Abgemahnte soll Auskunft über die Herkunftsquelle und etwaige gewerbliche Abnehmer erteilen. Sämtliche dieser Ansprüche sind in der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Form eines Schuldanerkenntnisses aufgeführt. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen einen der Punkte aus der Unterlassungserklärung fordern die BSB Rechtsanwälte aus München unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- Euro.
Was halten wir von der Abmahnung der BSB Rechtsanwälte aus München?
Die beiden uns vorliegenden Abmahnungen der BSB Rechtsanwälte aus München weisen unseres Erachtens vor allem in formeller hinsicht erhebliche Mängel auf, sodass sie möglicherweise gem. § 97a II UrhG unwirksam sein könnten. Die Abmahnungen bieten allerdings noch einige andere Angriffspunkte.
Was sollten Sie bei einer Abmahnung der BSB Rechtsanwälte aus München tun?
Wer eine Abmahnung der BSB Rechtsanwälte aus München namens der Frau Alice Rauch-Wendlinger erhalten hat, der sollte sich unverzüglich kompetenten Rechtsrat bei einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Wer die Abmahnung ignoriert, dem droht trotz der u. E. vorliegenden formellen Mängel in den von uns bearbeiteten Fällen eine teure einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage.
Was werfen die BSB (Beck, Schütte, Bühling) Rechtsanwälte aus München dem Abgemahnten vor?
Der Abgemahnte soll auf seinen Internetseiten ein Foto verwendet haben, dessen urheberrechtliche Nutzungsrechte Frau Alice Rauch-Wendlinger vom vermeintlichen Urheber, Herrn Wolfgang Maria Weber, im Jahre 1984 übertragen worden sein sollen.
Was verlangen die BSB (Beck, Schütte, Bühling) Rechtsanwälte aus München vom Abgemahnten?
Die BSB Rechtsanwälte aus München fordern für Frau Alice Rauch-Wendlinger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung einer Lizenzgebühr und Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 480,20 Euro aus einem Gegenstandswert von 5.060,- Euro. Außerdem machen sie einen Auskunftsanspruch geltend, d. h. der Abgemahnte soll Auskunft über die Herkunftsquelle und etwaige gewerbliche Abnehmer erteilen. Sämtliche dieser Ansprüche sind in der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Form eines Schuldanerkenntnisses aufgeführt. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen einen der Punkte aus der Unterlassungserklärung fordern die BSB Rechtsanwälte aus München unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- Euro.
Was halten wir von der Abmahnung der BSB Rechtsanwälte aus München?
Die beiden uns vorliegenden Abmahnungen der BSB Rechtsanwälte aus München weisen unseres Erachtens vor allem in formeller hinsicht erhebliche Mängel auf, sodass sie möglicherweise gem. § 97a II UrhG unwirksam sein könnten. Die Abmahnungen bieten allerdings noch einige andere Angriffspunkte.
Was sollten Sie bei einer Abmahnung der BSB Rechtsanwälte aus München tun?
Wer eine Abmahnung der BSB Rechtsanwälte aus München namens der Frau Alice Rauch-Wendlinger erhalten hat, der sollte sich unverzüglich kompetenten Rechtsrat bei einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Wer die Abmahnung ignoriert, dem droht trotz der u. E. vorliegenden formellen Mängel in den von uns bearbeiteten Fällen eine teure einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage.