Mittwoch, 4. Oktober 2017

IDO fordert erneut Vertragsstrafe

Uns liegt erneut eine Vertragsstrafenforderung des IDO Verbandes aus Leverkusen vor.

Was war passiert?

Der IDO Verband aus Leverkusen hatte eine Händlerin von Textilien, die ihre Waren auf der Plattform DAWANDA geboten hatte, abgemahnt. Ihr wurde in der Abmahnung vorgeworfen, nicht über das dem Kunden zustehende Mängelhaftungsrecht zu informieren, die Klausel "Alle Angebote sind unverbindlich - nur solange der Vorrat reicht" zu verwenden und den Kunden nicht darüber zu informieren, ob sie den Vertragstext nach Vertragsschluss abspeichert und ihren Kunden zugänglich macht. Die Abgemahnte gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. In der Folge verstieß sie gegen die Unterlassungserklärung und der IDO Verband forderte sie auf, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- Euro zu zahlen.

Sind die Vertragsstrafenforderungen des IDO Verbandes berechtigt?

Ob eine geforderte Vertragsstrafe des IDO Verbandes aus Leverkusen berechtigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächt einmal - das ist gerade Gegenstand eines Berufungsverfahrens am Landgericht Berlin - stellt sich die Frage, ob eine Vertragsstrafe nach unterzeichneter Unterlassungserklärung auch dann gefordert werden kann, wenn der IDO Verband nie berechtigt war, eine Abmahnung auszusprechen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn dem IDO Verband keine bedeutende Anzahl von Mitgliedern angehört. Das AG Charlottenburg hatte noch in der Ausgangsinstanz in einem solchen Fall entschieden, dass der IDO Verband rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er niemals berechtigt gewesen ist, den betroffenen abzumahnen und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern. Das AG Charlottenburg hatte sich dabei auf eine Entscheidung des Thüringer OLG bezogen, welches ebenfalls in einem solchen Fall einen Rechtsmissbrauch annimmt.

Im Übrigen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der IDO Verband wirklich eine Vertragsstrafe fordern kann. Zum einen muss geprüft werden, ob das Verhalten des Abgemahnten tatsächlich von der Unterlassungserklärung abgedeckt ist. Ferner muss geprüft werden, ob die behauptete Zuwiderhandlung z. B. aufgrund einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung überhaupt noch als Verstoß gewertet werden kann.

Aber selbst, wenn tatsächlich eine Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Verschulden und die Schwere des Verstoßes die Höhe der geforderten Vertragsstrafe rechtfertigen. Bei einem nachweisbar fehlenden Verschulden des Betroffenen kann sogar eine Vertragsstrafe völlig entfallen.

Was sollten Sie beim Erhalt einer Vertragsstrafenforderung des IDO Verbandes tun?

Wenn Sie eine Vertragsstrafenforderung des IDO Verbandes erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall einen spezialisiertzen Anwalt  aufsuchen, da es für den Laien nicht einfach ist, die verschiedenen Angriffspunkte der Vertragsstrafenforderung zu erkennen und durchzusetzen. In sehr vielen Fällen wird Ihnen Ihr Anwalt helfen können.