Montag, 6. Juli 2020

Erneute Abmahnung durch Rechtsanwalt Hagen Hild wegen kopierter AGB

Abermals wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg vorgelegt, in welcher diese die unbefugte Verwendung ihrer AGB beanstandet. Die Kanzlei Hild und Kollegen gibt vor, diese AGB für die Firma M........ erstellt und über die Jahre hinweg aktualisiert zu haben.

Betroffen sind bislang Händler auf der Plattform eBay, nun wird die Nutzung auf einer Shop-Website beanstandet.

Wie wir bereits hier berichteten, werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung überdurchschnittlich hohe Summen von der Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg gefordert.

Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung geht unseres Erachtens auch in der weiteren hier vorliegenden Abmahnung eindeutig zu weit.

Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung 4.000,- Euro (!) Schadensersatz ("Lizenzgebühr") sowie ein "Aufwendungsersatz" der Anwälte Hild in "eigener Sache" in Höhe von 864,66 Euro und Auskunft.

Wir müssen allerdings abermals dringend davor warnen, die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Hild und Kollegen ungeprüft zu unterzeichnen, auch wird davor gewarnt, selbst ohne anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, Kontakt zur dieser Kanzlei aufzunehmen.

Die von der Kanzlei Hild und Kollegen gesetzten kurzen Fristen sollten Sie jedoch sehr ernst nehmen, da bei fruchtlosem Fristablauf ein teures gerichtliches Verfahren droht und diese Kanzlei bekannt dafür ist, sehr zügig gerichtliche Verfahren einzuleiten.