Mittwoch, 21. Oktober 2015

Mahnbescheid von Rechtsanwälten Waldorf Frommer nach Abmahnung wegen Filesharings

Uns wurde ein Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft vorgelegt. Der Betroffene wurde bereits im Jahre 2012 wegen angeblichen Herunterladens des Films "Ohne Limit" über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer abgemahnt. Der Abgemahnte hatte seinerzeit eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, sich aber geweigert, die Kosten der Abmahnung zu tragen. Nun, kurz vor Verjährung der behaupteten Ansprüche der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, soll offenbar durch das Mahnverfahren die Verjährung gehemmt werden.

Was fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer laut Mahnbescheid?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen im Wege des Mahnverfahrens namens der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft geltend:

Schadensersatz               600,- Euro
Außergerichtliche 
Rechtsanwaltskosten      506,- Euro
Verfahrenskosten 
(Gerichts- und Rechts-
anwaltskosten für das 
Verfahren)                        170,- Euro

Außerdem verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Verzugszinsen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben?

Wenn  Sie einen Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Ein Widerspruchsformular ist dem Mahnbescheid stets beigefügt. Hat man dies binnen der gesetzlichen Frist versäumt, ergeht ein sogenannter Vollstreckungsbescheid. Hiergegen kann Einspruch eingelegt werden. In beiden Fällen müssen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer den Anspruch dann für ihre Mandantschaft begründen. Geschieht dies, ist dringend zu raten, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen und diesen auf die Anspruchsbegründung erwidern zu lassen.