Montag, 3. April 2017

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Vielfachabmahnerin Juliana Heizmann

Im Internet häufen sich Berichte über Abmahnungen des Rechtsanwaltes Gereon Sandhage aus Berlin, namens einer Frau Juliana Heizmann aus Kirchdorf im Wald. Allein bei uns gingen in den ersten zwei Monaten dieses Jahres zwei Abmahnungen des Rechtsanwalts Gereon Sandhage namens der Frau Juliana Heizmann ein. Wir hatten hier bereits über eine Abmahnung des Rechtsanwalts Gereon Sandhage aus Berlin namens der Frau Juliana Heizmann berichtet. Überwiegend wurde von Frau Juliana Heizmann bemängelt, dass Shop-Betreiber bei eBay keinen Link zu der Online-Streitbeilegungsplattform der EU in ihren Angeboten vorhielten. An sich ist das ein völlig banaler Wettbewerbsverstoß, den das Oberlandesgericht Dresden - 14 U 1462/16 - (anders als viele andere Gerichte - zuletzt das OLG Koblenz) nicht einmal für wettbewerbswidrig hält, solange man auf einer Onlineplattform wie eBay verkauft, die ihrerseits ohnehin auf die OS-Plattform verweist.

Der Schuss der Frau Heizmann ging allerdings nach hinten los: Eine Abgemahnte nahm die von Rechtsanwalt Gereon Sandhage für Frau Heizmann ausgesprochene Abmahnung ihrerseits zum Anlass, ebenfalls zu prüfen, ob Frau Heizmann sich denn selbst an die Regeln des Wettbewerbs hielt. Dabei stellte sich heraus, dass Frau Heizmann in ihren AGB vorgab, ihr Shop sei "den Regelungen des Abmahnschutzbriefes unterworfen" und ein (auf was auch immer hin) "geprüfter Online-Shop". Die Abgemahnte sah darin gravierende Wettbewerbsverstöße, welche zum einen nach der sog schwarzen Liste des UWG als Behauptung der Zugehörigkeit zu einem Verhaltenskodex, den es gar nicht gibt und zum anderen als Irreführung über den Umfang der Prüfung des Online-Shops sowie Werbung mit einem nicht unabhängigen Siegel ihrer Ansicht nach unlauter waren. Nach einer gegen Frau Juliana Heizmann ausgesprochenen und fruchtlos gebliebenen Abmahnung wegen eben jener Verstöße erließ das Landgericht Berlin nun gegen Vielfachabmahnerin Juliana Heizmann antragsgemäß eine einstweilige Verfügung und untersagte Ihr die o. g. Aussagen. Das Pikante daran: Diese Aussagen finden sich zum heutigen Tage in einer Vielzahl der AGB von Online-Shop-Betreibern wieder. Wir können nur hoffen, dass sämtliche Online-Shops, welche besagte Passage in ihren AGB noch haben, diese kurzfristig löschen werden, da sie sich einer hohen Abmahngefahr aussetzen.

Weitere umfangreiche Informationen zum UWG und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen finden Sie auch hier:

http://www.abmahnung.org/uwg/