Montag, 3. April 2017

Abmahnung der Wettbewerbszentrale - eBay Kleinanzeigen

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor.

Was beanstandet die Wettbewerbszentrale in der Abmahnung?

Dem Abgemahnten, einem gewerblichen Händler wird vorgeworfen, bei seinen Angeboten auf eBay-Kleinanzeigen kein Impressum vorzuhalten. Außerdem bewerbe er einen Verkauf in seinem Geschäftslokal an Sonn- und Feiertagen.

Was fordert die Wettbewerbszentrale in der Abmahnung?

Die Wettbewerbszentrale fordert in ihrer Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 3.500,- Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses vorsieht. Außerdem fordert die Wettbewerbszentrale die Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 250,- Euro zzgl. 7 % Mehrwertsteuer, also insgesamt 267,50 Euro brutto. Ein Angebot einer Unterlassungserklärung, welches u. a. ein Schuldanerkenntnis betreffend die Abmahnpauschale enthält, ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Was halten wir von der Abmahnung der Wettbewerbszentrale?

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale ist sehr ernst zu nehmen. Insbesondere scheint die Wettbewerbszentrale, deren Tätigkeit (anders als diejenige von Abmahnverbänden, wie dem IDO Verband aus Leverkusen) als gemeinnützig anerkannt ist, es nicht auf jeden sonst so geringfügigen Wettbewerbsverstoß abgesehen zu haben.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale tun? 

Wenn Sie eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten haben, sollten Sie das Abmahnschreiben durch einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt Ihres Vertrauens prüfen lassen. Keineswegs sollten Sie die Abmahnung der Wettbewerbszentrale ignorieren. Ebensowenig sollten Sie ungeprüft die vorgeschlagene Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten Geldbetrag zahlen oder gar nur den Geldbetrag zahlen und meinen, damit sei es erledigt. Im Falle einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale sollten Sie undbedingt
  • das Datum des Eingangs des Abmahnschreibens vermerken,
  • die gesetzten Fristen notieren und
  • unverzüglich Rechtsrat einholen.