Montag, 21. Dezember 2020

Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP wegen Markenverletzung „Frida Kahlo“

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP wegen Markenrechtsverletzung vor. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zierhut IP gegeben darin vor, von der Frida Kahlo Corporation aus Panama in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes beauftragt worden zu sein.

Was ist der Vorwurf der Kanzlei Zierhut IP in der Abmahnung?

Die Kanzlei Zierhut IP wirft der abgemahnten Unternehmerin vor, auf Ihren Internetseiten im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Textilien die Marke „Frida“ verwendet zu haben, deren Inhaberin die Frida Kahlo Corporation aus Panama sei.

Was fordert die Kanzlei Zierhut IP in der Abmahnung?

Die Kanzlei Zierhut IP fordert in der Abmahnung Unterlassung, Auskunfts-, Schadens-, und Aufwendungsersatz von der abgemahnten Unternehmerin. Allein an Anwaltskosten, welche die abgemahnte Unternehmerin an die Kanzlei Zierhut IP zu zahlen habe, fordert die Kanzlei Zierhut IP einen Betrag von 3379,50 €, was einer 1,5er Geschäftsgebühr aus einem von den Rechtsanwälten Zierhut IP angenommenen Gegenstandswert i.H.v. 250.000 € entspricht.

Die Kanzlei Zierhut IP fügt Ihrer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die äußerst weitgehende Verpflichtungen enthält.

Was sollten Sie bei einer inhaltsgleichen Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP tun?

Vor der Unterzeichnung der von der Kanzlei Zierhut IP beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wird dringend gewarnt. Denn die Ansprüche, welche sich die Kanzlei Zierhut IP in dieser Unterlassungserklärung versprechen lassen möchte, gehen weit darüber hinaus, was man, selbst wenn ein Unterlassungsanspruch bestünde, zwecks Meidung der Wiederholungsgefahr unterzeichnen müsste.

Auch inhaltlich haben wir Bedenken, dass die Kanzlei Zierhut IP für Ihre Mandantin entsprechende Ansprüche geltend machen kann. Dies bereits deswegen, weil es sich bei der Person Frida Kahlo um eine Person der Zeitgeschichte handelt und sich die Frage stellt ob ein Markenrechtsinhaber sich ein Monopol auf diesen Namen sichern kann.

Sie sollten aber auch nicht untätig bleiben und die Abmahnung ignorieren. Die Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP stellt mit einem von diesen angesetzten Gegenstandswert i.H.v. 250.000,- € ein erhebliches Kostenrisiko dar, sodass es wichtig ist, dieses so gering, wie möglich zu halten.

Da die Kanzlei Zierhut IP äußerst kurze Fristen setzt, sollten Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP umgehend Rat bei dem Anwalt Ihres Vertrauens suchen, da anderenfalls erhebliche Kosten drohen.