Ein Anwalt kann Ihnen in verschiedenen Bereichen bei
Hasskommentaren im Internet helfen. Einige Möglichkeiten sind:
Abmahnung
Ein Anwalt kann im Namen des Betroffenen eine Abmahnung an
die Person senden, die die Hasskommentare verfasst hat. In der Abmahnung wird
die Person dazu aufgefordert, die Kommentare zu entfernen und sich zukünftig
von solchen Verhaltensweisen zu unterlassen.
Unterlassungsklage
Wenn die Person nicht auf die Abmahnung reagiert, kann ein
Anwalt im Namen des betroffenen eine Unterlassungsklage einreichen. Mit einer
solchen Klage kann das Gericht die Person dazu verpflichten, die Hasskommentare
zu entfernen und zukünftig solche Verhaltensweisen zu unterlassen.
Einstweilige Verfügung
Möglich ist auch die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens,
sofern die besondere Dringlichkeit dargetan wird. Mit einem solchen Verfahren kann
das Gericht auf Antrag oft innerhalb einiger weniger Tage eine vorläufige bindende
Entscheidung über den Unterlassungsanspruch treffen
Strafrechtliche Verfolgung
Wenn die Hasskommentare strafrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen (z.B. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede), kann ein Anwalt
dabei helfen, Strafanzeige zu erstatten und die Verfolgung durch die
Staatsanwaltschaft zu unterstützen.
Schadenersatz/Schmerzensgeld
Wenn die Hasskommentare zu einem erheblichen Schaden für den
betroffenen geführt haben, kann ein Anwalt dabei helfen, Schadenersatzansprüche
oder ein Schmerzensgeld geltend zu machen