Samstag, 27. Dezember 2014

Abmahnung wegen Übernahme fremder Inhalte auf eigener Homepage

Leider kommt es nicht selten vor, dass junge Startups bei der Gestaltung ihrer Internetauftritte an den falschen Ecken sparen, was dann dazu führen kann, dass man eine teure Abmahnung erhält, die einem das Startbudget wieder schmälert. Weil das Internet voller Vorlagen, Texten und Bildern ist, ist die Versuchung oft groß, Seiteninhalte anderer zu übernehmen. Wenn dies jedoch nicht ausdrücklich zulässig ist, droht eine Abmahnung, welche auf urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften (sog. ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) gestützt werden kann. Wer sich also Webdesigner, Texteschreiber/Texteschreiben oder einen Anwalt zur Überprüfung des Auftritts spart und fremde Inhalte übernimmt, dem können mit einer Abmahnung teure Konsequenzen drohen. Neben der Übernahme von Bildern, Grafiken, Designs und sonstigen Textinhalten kann in einzelnen Fällen auch die unberechtigte Übernahme von rechtlichen Angaben verboten sein und eine Abmahnung rechtfertigen. Die unerlaubte Übernahme fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen z. B. stellt nach Auffassung mancher Gerichte eine Urheberrechtsverletzung, nach anderer Ansicht jedenfalls einen Verstoß gegen ergänzenden wettbewersrechtlichen Leistungsschutz dar, der zu einer berechtigten Abmahnung führen kann. Voraussetzung ist aber, dass es sich nicht um Standard-Klauseln handelt, die vollkommen üblich sind.

Wer also mit dem Aufbau einer gewerblichen Internetseite beginnt, sollte, um das Abmahn-Risiko zu minimieren, nicht die Kosten scheuen, sich von Profis beraten zu lassen, bzw. die Seiteninhalte mit diesen gemeinsam erstellen.