Samstag, 4. April 2020

Abmahnung der Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) für die Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH wegen GOTS Zertifizierung



Die Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH lässt aktuell durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Onlinehandel marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu einer Zertifizierung - Global Organic Textile Standard (GOTS) – bzw. unberechtigter Verwendung des Gütesiegels aussprechen. Betroffen ist die Textilbranche.

Wie begründen die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) die Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH?

Die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) geben an, dass die Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH den „Global Organic Textile Standard“, kurz GOTS verfasse und überwache.

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) sei von international führenden Standardorganisationen entwickelt worden. Er schreibe weltweit anerkannte Richtlinien vor, die eine nachhaltige Herstellung von Textilien gewährleisteten, angefangen von der Gewinnung der biologisch erzeugten, natürlichen Rohstoffe über eine umwelt- und sozialverantwortliche Fertigung bis hin zur transparenten Kennzeichnung. Das Kennzeichnungs- und Lizenzierungssystemm des Global Organic Textile Standard (GOTS) solle dem Verbraucher eine glaubwürdige Qualitätssicherheit bieten.

Dabei müsse jeder Produktionsschritt zertifiziert sein und die erforderlichen Zertifikate und Freigaben aufweisen, damit ein Produkt, das in den Handel gelange, mit den entsprechenden Marken gekennzeichnet werden dürfe. Unternehmerinnen und Unternehmern, die z. B. auf amazon.de Textilien anbieten und sie zu Unrecht als GOTS-zertifiziert bewerben, handelten marken- und wettbewerbswidrig, insbesondere läge ein Wettbewerbsverstoß nach §§3 i.V.m. Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4, 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. Art. 5 Abs. 5 i.V.m. Anhang I Nr. 2, 4 Richtlinie 2005/29/EG vor.

Was fordern die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) in der Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH?

Die Forderungen der Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) in der Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH sind äußerst umfangreich. Es werden zum einen Unterlassungsansprüche geltend gemacht, wobei eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt ist. Außerdem soll sich der Abgemahnte in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung umfangreich zur Auskunft verpflichten, was der Bezifferung weiterer Schadensersatzansprüche dienen soll. Zum Ersatz sämtlicher aus dem Ereignis folgender Schäden soll sich der Abgemahnte nämlich ebenfalls in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten.

Die in seinem Besitz befindlichen fehlerhaft gekennzeichneten Produkte soll der Abgemahnte vernichten und dies der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH nachweisen, wozu sich der Abgemahnte weiterhin in der Erklärung verpflichten soll.

Schließlich soll sich der Abgemahnte verpflichten, die Kosten der Anwaltskanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB für die Abmahnung, in Höhe von EUR 2.743,43 – Gebühren aus einem Gegenstandswert von Euro 150.000,- zu zahlen.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) für die Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH wegen GOTS Zertifizierung tun?

Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) für die Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH wegen GOTS Zertifizierung erhalten haben sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden. Angesichts des hohen Gegenstandswertes ist anderenfalls mit äußerst hohen Gerichtskosten zu rechnen. Allerdings geht die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung weit über das hinaus, wozu man sich verpflichten müsste um ein gerichtliches Eilverfahren bzw. Unterlassungsklageverfahren zu vermeiden.