Die
Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH lässt aktuell durch die
Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) gegenüber
Unternehmerinnen und Unternehmern im Onlinehandel marken- und
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblich fehlerhafter
Angaben zu einer Zertifizierung - Global Organic Textile Standard
(GOTS) – bzw. unberechtigter Verwendung des Gütesiegels
aussprechen. Betroffen ist die Textilbranche.
Wie
begründen die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW)
die Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH?
Die
Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) geben an, dass
die Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH den „Global Organic
Textile Standard“, kurz GOTS verfasse und überwache.
Der
Global Organic Textile Standard (GOTS) sei von international
führenden Standardorganisationen entwickelt worden. Er schreibe
weltweit anerkannte Richtlinien vor, die eine nachhaltige Herstellung
von Textilien gewährleisteten, angefangen von der Gewinnung der
biologisch erzeugten, natürlichen Rohstoffe über eine umwelt- und
sozialverantwortliche Fertigung bis hin zur transparenten
Kennzeichnung. Das Kennzeichnungs- und Lizenzierungssystemm des
Global Organic Textile Standard (GOTS) solle dem Verbraucher eine
glaubwürdige Qualitätssicherheit bieten.
Dabei
müsse jeder Produktionsschritt zertifiziert sein und die
erforderlichen Zertifikate und Freigaben aufweisen, damit ein
Produkt, das in den Handel gelange, mit den entsprechenden Marken
gekennzeichnet werden dürfe. Unternehmerinnen und Unternehmern, die
z. B. auf amazon.de Textilien anbieten und sie zu Unrecht als
GOTS-zertifiziert bewerben, handelten marken- und wettbewerbswidrig,
insbesondere läge ein Wettbewerbsverstoß nach §§3 i.V.m. Anhang
zu § 3 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4, 5 des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) bzw. Art. 5 Abs. 5 i.V.m. Anhang I Nr. 2, 4
Richtlinie 2005/29/EG vor.
Was
fordern die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) in
der Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH?
Die
Forderungen der Rechtsanwälte Kurz
Pfitzer Wolf & Partner (KPW) in
der Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH sind
äußerst umfangreich. Es werden zum einen Unterlassungsansprüche
geltend gemacht, wobei eine vorformulierte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung beigefügt ist. Außerdem soll sich der
Abgemahnte in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
umfangreich zur Auskunft verpflichten, was der Bezifferung weiterer
Schadensersatzansprüche dienen soll. Zum Ersatz sämtlicher aus dem
Ereignis folgender Schäden soll sich der Abgemahnte nämlich
ebenfalls in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
verpflichten.
Die
in seinem Besitz befindlichen fehlerhaft gekennzeichneten Produkte
soll der Abgemahnte vernichten und dies der Firma Global Standard
Gemeinnützige GmbH nachweisen, wozu sich der Abgemahnte weiterhin in
der Erklärung verpflichten soll.
Schließlich
soll sich der Abgemahnte verpflichten, die Kosten der Anwaltskanzlei
Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB für die
Abmahnung, in Höhe von EUR 2.743,43 – Gebühren aus einem
Gegenstandswert von Euro 150.000,- zu zahlen.
Was
sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf
& Partner (KPW) für die Firma Global Standard Gemeinnützige
GmbH wegen GOTS Zertifizierung tun?
Wenn
Sie eine Abmahnung der
Rechtsanwälte Kurz
Pfitzer Wolf & Partner (KPW) für
die Firma Global Standard
Gemeinnützige GmbH wegen
GOTS Zertifizierung erhalten
haben sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Keinesfalls
sollte die Abmahnung ignoriert werden. Angesichts des hohen
Gegenstandswertes ist anderenfalls mit äußerst hohen Gerichtskosten
zu rechnen. Allerdings geht die beigefügte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung weit über das hinaus, wozu man sich
verpflichten müsste um ein gerichtliches Eilverfahren bzw.
Unterlassungsklageverfahren zu vermeiden.